Was ist ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist ein demokratisches Gremium, das alle sechs Jahre neu gewählt wird. Alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die über 18 Jahre alt sind, können in den Kirchenvorstand gewählt werden. Wählen gehen darf man schon ab 14 Jahren. In unserer Gemeinde gehören insgesamt 9 Personen dem Kirchenvorstand an. 6 Personen werden gewählt, 2 Personen werden vom „alten“ Kirchenvorstand berufen, die Pastorin oder der Pastor sind qua Amt Mitglied im Kirchenvorstand.

Zusammen mit dem Pfarramt trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für die Arbeit in der Gemeinde, für die Erhaltung der Gebäude (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhofskapelle), für die Unterhaltung des Friedhofs. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher betreiben diese Arbeit ehrenamtlich und sie tun es gern, zumal sie wichtige Ansprechpartner für jede und jeden in der Gemeinde sind. 

Unser Kirchenvorstand